Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag muss einen gesetzlich festgelegten Energiekrisenbeitrag – landläufig „Übergewinnsteuer“ genannt - zahlen. „Wir erwarten, dass es bei der Kelag für das Jahr 2023 zu einer Erlösabschöpfung im mittleren, einstelligen Millionenbereich kommt“, sagt Kelag-Sprecher Josef Stocker auf Anfrage der Kleinen Zeitung.
Energiekrisenbeitrag
Kelag zahlt Übergewinnsteuer im mittleren einstelligen Millionenbereich
Überdurchschnittlich hohe Erlöse der Energieversorger werden vom Bund abgeschöpft. Die Kelag muss 2023 einen Energiekrisenbeitrag an den Bund leisten - anders als die Klagenfurter Stadtwerke AG.
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