Der Kärntner Landesenergieversorger Kelag muss einen gesetzlich festgelegten Energiekrisenbeitrag – landläufig „Übergewinnsteuer“ genannt - zahlen. „Wir erwarten, dass es bei der Kelag für das Jahr 2023 zu einer Erlösabschöpfung im mittleren, einstelligen Millionenbereich kommt“, sagt Kelag-Sprecher Josef Stocker auf Anfrage der Kleinen Zeitung.