Angesichts der immer höheren Temperaturen hat die Arbeiterkammer (AK) eine Anpassung des Arbeitsrechts gefordert. In der aus den 1990er-Jahren stammenden Arbeitsstättenverordnung seien etwa nur Mindesttemperaturen geregelt, die vorgesehenen Höchsttemperaturen seien hingegen nur Soll-Bestimmungen, so AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank. Nicht klar sei derzeit unter anderem, ab welcher Temperatur die Arbeit abgebrochen werden kann, um die Gesundheit zu schützen.