Angesichts der immer höheren Temperaturen hat die Arbeiterkammer (AK) eine Anpassung des Arbeitsrechts gefordert. In der aus den 1990er-Jahren stammenden Arbeitsstättenverordnung seien etwa nur Mindesttemperaturen geregelt, die vorgesehenen Höchsttemperaturen seien hingegen nur Soll-Bestimmungen, so AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank. Nicht klar sei derzeit unter anderem, ab welcher Temperatur die Arbeit abgebrochen werden kann, um die Gesundheit zu schützen.
Hitzefrei, Überstunden & Co.
AK fordert eine Anpassung des Arbeitsrechts an den Klimawandel
Aktuelle Bestimmungen definieren etwa nur Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz, Höchsttemperaturen hingegen nur Soll-Bestimmungen. "Es gibt ein paar Dinge, wo man als Gesetzgeber rasch eingreifen könnte", so AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank. Meteorologe Jäger: "Der Klimawandel ist gekommen, um zu bleiben."
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