Vor ein paar Tagen war es der „bedrückende Rekord“ bei den Aufgriffen von Kaviar durch den österreichischen Zoll, mit dem das Finanzministerium auf den Warenschmuggel im Urlauberreiseverkehr aufmerksam machte. Wurden 2020 hierzulande noch maximal neun Kilo Kaviar pro Jahr vom Zoll beschlagnahmt, war diese Menge heuer schon im Juni erreicht.
„Die Schmuggler sind in diesem Fall Touristen aus Russland oder den ehemaligen UdSSR-Staaten“, sagt Gerhard Marosi, Zollexperte des Finanzministeriums. Das Problem dabei: In der EU dürfen aus Gründen des Artenschutzes für den Stör nur bis zu 125 Gramm Kaviar pro Person eingeführt werden, und das auch nur dann, wenn auf der Verpackung der sogenannte Cites-Code steht. Damit ist gewährleistet, dass es sich um legalen, kontrollierten und lizenzierten Stör-Fang handelt. Bei einer Beschlagnahme durch den Zoll ist nicht nur der Kaviar weg – eine Geldstrafe gibt es obendrein.