1. Darf meine Nachbarin Kletterpflanzen am Zaun zwischen unseren Grundstücken ansetzen?
Antwort: Die Kletterpflanzen werden zwangsläufig unter der Zuhilfenahme des Zaunes wachsen. „Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Nachbarin“, sagt der Leibnitzer Rechtsanwalt Jörg Grössbauer. Die Rechtsprechung gehe hier von einer „unmittelbare Zuleitung“ aus, die im Sinne von Paragraf 364 des ABGB jedenfalls untersagt werden kann.