Es ging Schlag auf Schlag: Vor wenigen Tagen sorgte ein – nicht rechtskräftiges – Urteil des Wiener Handelsgerichts für Aufregung. Dieses hatte eine Strompreiserhöhung des teilstaatlichen Verbunds im Mai 2022 für unzulässig erklärt. Die Verbund AG hatte ihre Tariferhöhung mit der Preisexplosion an der Strombörse begründet. Doch Energieunternehmen, die selbst viel Strom etwa aus günstiger Wasserkraft herstellten, "können ihre Preiserhöhung nicht ohne Weiteres" mit den teuren Börsenpreisen rechtfertigen, argumentierte das Gericht. Der Verbund legt Berufung ein. Zu Wochenbeginn präsentierte die Arbeiterkammer ein Gutachten, dass die Stromtariferhöhungen der Tiroler Tiwag und der Salzburg AG unrechtmäßig erfolgt seien. Die AK ortet hier Rechtswidrigkeiten bei angekündigten bzw. bereits vollzogenen Preiserhöhungen. Es müsse in den Klauseln die Kostenstruktur offengelegt werden, auch dahingehend, wie viel Strom eingekauft und wie viel selbst produziert wird. Es müsse vor Erhöhungen deutlich gemacht werden, wie die Preise zustande kommen.