Wo gibt es aktuell Probleme bei der Kreditvergabe?

Zurzeit müssen Kredite unabhängig von bestehenden Sicherheiten zu Lebzeiten vollständig zurückbezahlt werden. Dabei wird vor allem auf die statistische Lebenserwartung geschaut. Viele Banken setzen daher auch ein Höchstalter bei Kreditende fest. Auch Sanierungsarbeiten oder Umbauarbeiten werden so erschwert.

Der ÖVP-Seniorenbund bringt etwa das Beispiel eines 90-Jährigen, der einen Kredit für einen Treppenlift im eigenen Haus benötigt und diesen nicht erhält, obwohl die ganze Immobilie als Besicherung zur Verfügung steht. Auch gesetzlich vorgeschriebene Sanierungstätigkeiten wie etwa der Ölheizungstausch könnten so erschwert werden, merkt der Seniorenbund an.

Was soll sich künftig ändern?

Künftig sollen Kredite bereits vergeben werden können, wenn die Rückzahlung zu Lebzeiten wahrscheinlich und eine ausreichende Besicherung vorhanden ist. Eine zwingende Rückzahlung vor dem Tod ist nicht mehr vorgeschrieben. Die neuen Regelungen begünstigen auch jüngere Personen, die etwa aufgrund einer Erkrankung eine geringere Lebenserwartung haben.

"Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters", betont Seniorenbund-Obfrau Ingrid Korosec. "Alter darf genauso wenig wie etwa Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung eine Entschuldigung für ungerechtfertigte Benachteiligungen sein", sagt dazu Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Justizministerin Alma Zadić und Seniorenbund-Obfrau Ingrid Korosec sind zufrieden
Justizministerin Alma Zadić und Seniorenbund-Obfrau Ingrid Korosec sind zufrieden © APA/EVA MANHART

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Die Neuerungen sollen mit 1. Mai geltend werden. Dass sich das ursprünglich avisierte Startdatum vom 1. April nicht ausgeht, führt Justizministerin Zadić auf den parlamentarischen Prozess zurück: Durch die festgelegten Daten für Justizausschuss, Nationalrat und Bundesrat wäre ein früherer Beschluss schlicht nicht möglich.

Was bedeutet der Kredit für Erben?

Auch weiterhin gilt: Der Tod des Kreditnehmers erlaubt es dem Kreditgeber nicht, den Vertrag zu kündigen. Stattdessen treten die Erben in den Kreditvertrag ein, wenn sie das Erbe annehmen. Sollten sie Probleme haben, den Kredit zu begleichen, muss die Bank nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung finden – also etwa Raten stunden oder genügend Zeit geben, um etwa die belastete Immobilie selbst zu verkaufen und so den Kredit abzudecken.

Welche Sanktionen gibt es für Banken?

Es sind für Banken keine Sanktionen vorgesehen, wenn sie älteren Menschen dennoch keine Kredite vergeben. Korosec rechnet aber auch nicht damit, dass solche nötig werden. Es sei für die Banken nun "völlig klar, wie zu handeln ist": Bei Kreditwürdigkeit spiele das Alter künftig keine Rolle mehr. Im Todesfall müsse sich die Bank die Besicherung eben aus der Verlassenschaft holen.

Was bedeutet das für andere Kreditnehmer?

Für andere Kreditnehmer ändert sich durch die neue Regelung nichts. Auch die Banken begrüßen die Neuregelung. Der aktuelle regulatorische Rahmen habe immer wieder eine Kreditvergabe nicht zugelassen, "weil primär auf die Rückzahlungsfähigkeit aus dem laufenden Einkommen abzustellen ist", erklärte der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer.