Es begann schon einmal gut. Am 1. Jänner 2022 traten die neuen Regelungen zum Gewährleistungsrecht in Kraft, die es Konsumentinnen und Konsumenten leichter machen, ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat. Eine Vorreiterrolle nahm Österreich dabei nicht ein, vielmehr ging es um die Erfüllung europarechtlicher Richtlinien. Warum die Novelle aus Konsumentensicht dennoch eine deutliche Verbesserung ist, erklärt der Rechtsanwalt Robert Suppan von der Kanzlei Suppan/Berger in St. Veit an der Glan so: „Damit man Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, muss grundsätzlich schon bei der Übergabe der Ware ein Mangel vorgelegen haben. Das ist in der Praxis oft schwer nachweisbar, deshalb gibt es die gesetzliche Vermutungsfrist, in der per Gesetz davon ausgegangen wird, dass dieser Mangel schon bei Übernahme des Produkts bestanden hat. Diese gesetzliche Vermutungsfrist wurde mit dem neuen Gewährleistungsrecht von einem halben Jahr auf ein ganzes Jahr verlängert.“
© Sinisa Pismestrovic
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Novellen und OGH-Urteile
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Von der Gewährleistung über Maklergebühren bis zur Kreditvergabe: Ein kleiner Wegweiser durch den Paragrafendschungel - vor allem für Konsumenten. Eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.