Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung sollten EU-Bürger wieder mehr Kontrolle über die von ihnen gesammelten Daten bekommen. Vor allem sollten sie auch das Sammeln von Daten unterbinden können, das bedeutet, dass Webseiten-Anbieter aktiv eine Zustimmung einholen müssen.

Der Meta-Konzern (Facebook, Instagram, WhatsApp) hat sich für einen anderen Weg entschieden und 2018 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und über diesen Weg versucht, die Zustimmung der Nutzer zur Datensammlung einzuholen. Die Datenschutz-NGO Noyb von Max Schrems hat gegen dieses Verhalten bei der irischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt.

Die irische Behörde wollte diese Beschwerde ursprünglich ablehnen, wurde aber von den Datenschutzbehörden der anderen EU-Staaten überstimmt, sodass es nun zu einer Entscheidung gegen den US-Konzern kam. Meta darf personenbezogene Daten, die auf einem Vertrag, wie den AGB, beruhen, nicht für Werbezwecke verwenden. Den Nutzern und Nutzerinnen muss daher eine Ja/Nein-Einwilligungsoption ("Opt-in") angeboten werden. Innerhalb drei Monaten muss Meta die Entscheidung umsetzen.

Keine personalisierte Werbung

Wird die Einwilligung verweigert, darf Meta ihre Daten nicht für personalisierte Werbung verwenden. Meta darf in diesem Fall auch nicht die Funktion seiner Angebote einschränken. Zusätzlich zu einem generellen Stopp personalisierter Werbung muss Meta 390 Millionen Euro an Strafe zahlen – 210 Millionen Euro wegen Facebook, 180 Millionen Euro. "Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU. Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können", erklärt der Datenschützer Max Schrems. 

Er rechnet aber damit, dass Meta gegen das Urteil berufen wird. Schrems räumt dem Konzern aber wenig Chancen ein, da das Urteil ja auf einer Entscheidung der europäischen Datenschutzbehörden fußt. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen. Die Strafzahlung geht übrigens ausschließlich an den Staat Irland, obwohl Nutzer aus allen Staaten von der Datensammlung betroffen sind.

Die europäischen Datenschutzbehörden haben ihr irisches Pendant auch dazu aufgefordert, weitere Untersuchungen bezüglich der Nutzung von Daten bei den Diensten von Meta anzustellen. Gegen diesen Auftrag will die irische Datenschutzbehörde Berufung einlegen, da sie darin eine Übertretung der Befugnisse sieht.