Seit Wochen pochen Wirtschaftsvertreter wegen der hohen Energiepreise auf weitere substanzielle Entlastungen. Dieser Hilferuf ist zuletzt noch lauter geworden, seit Österreichs wichtigster Handelspartner Deutschland umfangreiche Energiepreisbremsen beschlossen hat. Die Sorge vor massiven Wettbewerbsnachteilen ist allgegenwärtig. Wirtschaftsminister Martin Kocher hat erst am Montag im Gespräch mit der Kleinen Zeitung eine Präsentation der Maßnahmen vor Weihnachten in Aussicht gestellt. "Angesichts der deutschen Gas- und Strompreisbremse braucht es ein Modell, das die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe sichert", so Kocher. Die Eckpunkte zum sogenannten "Energiekostenzuschuss 2" wurden am Donnerstag präsentiert.  

Der Energiekostenzuschuss 1 wird mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. "Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen", so Kocher.

Kocher geht von Gesamtkosten "im mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich" aus. Die Bandbreite der zusätzlichen Ausgabe könnte damit zwischen fünf und neun Milliarden Euro liegen.

Eckpunkte des Energiekostenzuschusses 2

Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte Jahr 2023.

  • Im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 können pro Unternehmen 3000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen.
  • In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro ist kein Nachweis einer Mindest-Energieintensität notwendig.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht.
  • Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken.
  • In den höheren Förderstufen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne, Bonuszahlungen und Dividenden.
  • Außerdem wird, ähnlich wie in Deutschland, eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verlangt. Laut ÖGB bedeutet das konkret: Unternehmen, die staatliche Energieunterstützung bekommen, müssen zusagen, dass sie auch ein Jahr nach dem Auslaufen der Förderungen 90 Prozent der Belegschaft halten. Bei Ausnahmen braucht es eine Sozialpartnereinigung. 

Förderzeitraum verlängert

Der ursprüngliche Förderzeitraum für den Energiekostenzuschuss 1 galt für Februar bis September 2022 und wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Die Antragsphase läuft noch bis 15. Februar 2023. Knapp hundert Anträge seien bereits ausbezahlt worden, sagte Kocher zur APA. Für den Zeitraum Februar bis Ende September sei ein Budget von 1,3 Milliarden Euro vorgesehen gewesen. "Ich gehe davon aus, dass wir damit auskommen werden." Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Wirtschaftsministeriums von der aws, der Förderbank des Bundes.