Gegen den Beschluss des Aufsichtsrates der Flughafen-Betriebsgesellschaft, rund 130 Hektar nicht betriebsnotwendige Grundstücke an die "Lilihill Aviation City GmbH" zu verpachten, wurde, wie berichtet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Die antragstellende Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV), sie hält 20 Prozent am Airport und gehört dem Land Kärnten, wehrte sich damit, so schien es, erfolgreich gegen Lilihill.
Richterin befangen
Wirbel um einstweilige Verfügung zu Flughafen-Pachtvertrag
Weil Mann der Richterin mit der KBV zu tun hatte, wird Antrag auf Befangenheit stattgegeben. Nun muss neue Richterin über einstweilige Verfügung entscheiden.
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