Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass die Zuteilung von Trafiken dem Bundesvergabegesetz unterliegt, schreibt "Die Presse". Das könnte das Aus für unbefristete Vergaben und für die Vererbung der Konzession bedeuten, sagen Juristen. Derzeit werden frei werdende Trafiken von der Monopolverwaltung nach einem unter Kaiser Joseph II 1784 eingeführten Monopol an Menschen mit Behinderungen vergeben.
Gerichtsurteil
Vergabe von Trafik-Zulassung muss neu geregelt werden
Konzessionen für Trafiken werden heute häufig vererbt oder unbefristet vergeben, frei werdende Trafiken gehen seit dem 18. Jahrhundert primär an Menschen mit Behinderung. Nach einem Gerichtsspruch muss die Vergabe neu geregelt werden.
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