Die Sozialpartner und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) haben sich am Dienstag noch nicht auf eine Neufassung der Kurzarbeit ab Juli einigen können. Anfang kommender Woche werde es eine Fortsetzung der Gespräche geben, teilte das Arbeitsministerium am Dienstagabend mit. Man habe sich aber schon angenähert. Absehbar sei, dass es zwei Varianten geben wird - eine für jetzt noch von der Pandemie gebeutelte Firmen und eine andere, längerfristig gültige für allgemeine Krisensituationen.

Die aktuelle vierte Phase der sehr großzügigen Corona-Kurzarbeit läuft Ende Juni aus. Für Unternehmen, die weiter von der Pandemie und ihren Folgen getroffen sind - etwa Nachtgastronomie, Luftfahrt oder die Stadthotellerie, wird es weiter eine großzügige Lösung geben, das aber nicht mehr sehr lange.

Längerfristig gültig wird die zweite Variante der Kurzarbeit sein, deren Details noch ausgehandelt werden. Hier sind die Laufzeit und der von den begünstigten Unternehmen verlangte Selbstbehalt noch in Diskussion.

Kostenbeteiligung für Unternehmen

"Für mich ist klar, dass es auch nach Juni ein vernünftiges Angebot der Kurzarbeit geben wird. Es muss jedoch unser aller Ziel sein, die Nachfolgeregelung sowohl konjunkturgerecht als auch für den Herbst und die Zeit danach ausgewogen zu gestalten. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass wir zu einer guten Lösung kommen werden" kommentiert Kocher laut Ministerium den aktuellen Stand der Gespräche.

Derzeit sind rund 330.000 Personen zur Kurzarbeit angemeldet. Kocher rechnet damit, dass die Zahl der Kurzarbeitenden bis Ende des Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird. Bisher hat das Arbeitsmarktservice (AMS) rund 11 Mrd. Euro an Corona-Kurzarbeitshilfen zugesagt und davon über 7,9 Mrd. Euro ausbezahlt.

Nach dreimaliger Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ohne tiefgreifende Änderungen will Kocher nun eine Kostenbeteiligung für Unternehmen einführen. Weiters ist anvisiert die Mindestarbeitszeit zu erhöhen, stärkere Anreize für Weiterbildung während der Kurzarbeit zu setzen und die wirtschaftlichen Gründe für Kurzarbeit strenger zu überprüfen.

Unternehmen können die Corona-Kurzarbeit seit März 2020 in Anspruch nehmen. In Kurzarbeit befindliche Arbeitskräfte erhalten zwischen 80 und 90 Prozent vom vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelt. Der Arbeitszeitausfall je Beschäftigten muss in der Covid-19-Kurzarbeit Phase 4 mindestens 20 Prozent und maximal 70 Prozent (in Ausnahmefällen 90 Prozent) betragen.