Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung die Einreiseverordnung bis 31. Mai verlängert und die Testpflicht für Pendler verschärft. Das betrifft allerdings nicht nur Privatpersonen, sondern auch Pendler und Geschäftsreisende. Daher häufen sich beim Internationalisierungscenter der Wirtschaftskammer Steiermark die Anfragen. Hier ein Überblick über die aktuellen Regeln.

Pendler

Wer regelmäßig für Arbeit, Studium oder aus familiären Gründen aus dem Ausland nach Österreich einpendelt, darf das grundsätzlich unter folgenden Bedingungen.

Wer aus einem EU/EWR-Land mit niedriger Inzidenz oder der Schweiz einpendelt, benötigt einen Corona-Test, der nicht älter als sieben Tage ist.

Wer hingegen aus einem Nicht-EU-Land einreisen will oder aus den EU-Staaten Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder Zypern braucht einen Test, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Weiterhin ist es möglich binnen 24 Stunden nach der Einreise einen Corona-Test nachzuholen.

Einreise

Für Reisende aus Ländern mit niedrigen Fallzahlen wie Australien, Island, Neuseeland, Singapur oder Südkorea gibt es keine Einschränkungen. Wer aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz nach Österreich kommt und kein Pendler ist, muss zehn Tage in die Quarantäne. Nach fünf Tagen ist es möglich, sich freizutesten.

Bei Einreise braucht man einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dieser kann zwar in Österreich nachgeholt werden, was die Quarantäne aber nicht beendet. Für berufliche Reisende entfällt die Quarantäne, wenn sie einen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Die Einreise aus anderen Ländern ist untersagt. Das gilt auch für Großbritannien. Ausnahmen gibt es für berufliche Reisen oder Familienbesuche.