1: Das 1-2-3-Ticket. Beim Prestigeprojekt der Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) spießt es sich zwar in den Verhandlungen mit Ländern und Verkehrsverbünden. Dennoch: Gewessler beharrt darauf, das bundesweite Öffi-Ticket um drei Euro je Tag komme im ersten Halbjahr.

2: Öffis steuerfrei. Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei, ausgenommen Einzelfahrscheine und Tageskarten. Voraussetzung ist, das Ticket muss am Arbeitsplatz oder Wohnort gültig sein.

3: Dienstrad. Auch wer mit dem Rad oder E-Bike zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unterwegs ist, hat Anspruch auf die Pendlerpauschale.

4: Vignette. Um 1,5 Prozent verteuert sich die Autobahnvignette. Der neue Jahrestarif für Pkw beträgt 92,50 Euro, für Motorräder 36,70 Euro.

5: Taxis. Die Branche wehrt sich heftig gegen diese Reform. Taxifahrten gibt es ab Jänner in zwei Varianten. Wenn man am Standplatz einsteigt oder es auf der Straße herbeiwinkt, läuft wie bisher ein Taxameter. Bestellt man das Taxi am Telefon oder via App, kann der Fahrpreis im Voraus fixiert werden, dann läuft kein Taxameter mit. Dafür gelten aber Mindestpreise von fünf Euro. Neu ist auch die Möglichkeit von Sammeltaxis.

6: NoVA neu. Mit Jahreswechsel steigt für gut die Hälfte aller Pkw die Normverbrauchsabgabe (NoVA) um einen Prozentpunkt. Im Juli erhöht sich die Abgabe neuerlich – und jährlich bis 2024. Alle Autos bis 3,5 Tonnen werden NoVA-pflichtig, also auch SUV, Pick-ups und Vans, die als Klein-Lkw bisher ausgenommen waren und oft von Firmen als solche angemeldet werden. Der Regierung geht es um eine Ökologisierung.

7: E-Autos. Die Befreiung von der NoVA gilt nicht nur für E-Autos, sondern für alle Fahrzeuge mit einer CO2-Emission von 0 g/km. Die Förderung für den Kauf von E-Autos wird verlängert. Private bekommen 5000 Euro, Betriebe 4000 Euro.

8: Nachtzüge. Ab März wird eine neue Nachtzugverbindung von Wien über Innsbruck nach Amsterdam angeboten. Im Dezember soll ein Nachtzug Wien–Paris folgen. Offen ist, wie sehr Corona das Reisen einschränkt.

9: Zollfrei. Die Zollfreigrenze für Auslandspakete bis zum Warenwert von 22 Euro fällt am 1. Juli in der gesamten EU. Das bisherige System ist betrugsanfällig – entweder durch Falschdeklarationen oder durch die Aufteilung von Bestellungen in mehrere Sendungen. Ein Wettbewerbsnachteil für den Handel gegenüber Versendern insbesondere aus Asien.

10: Konten. Schließfächer sind ab Jänner im Kontenregister vermerkt. Das betrifft Depots und Safes in Banken und 100 private Anbieter, nicht aber Hotelsafes oder Gepäckverwahrungen auf Bahnhöfen. Im Kontenregister ist vermerkt, welche Konten, Sparbücher und Depots eine Person in Österreich hat. Der Kontostand wird nicht übermittelt.

11: Geldwäsche. Der Kreis der Stellen, die das Kontenregister abfragen dürfen, wird erweitert. Künftig haben die Geldwäschemeldestelle und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) digitalen Zugriff auf die Daten der Konten. Der Informationsaustausch soll verbessert werden und die Geldwäschemeldestelle die Möglichkeit erhalten, Kredit- und Finanzinstitute zu warnen. Ziel ist die Verfolgung krimineller Aktivitäten.

12: Bausparen, Vorsorgen. Unverändert bleibt die Prämie fürs Bausparen bei 1,5 Prozent. Für die staatlich geförderte Altersvorsorge („Zukunftsvorsorge“) beträgt die Prämie weiterhin 4,25 Prozent. Höher ausfallen wird der höchstmögliche Zuschuss für die Altersvorsorge. Die Obergrenze ist an die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gekoppelt, die höchstmögliche Einzahlung für eine Förderung wird von 2958 auf 3057 Euro steigen, der maximale Zuschuss auf rund 130 Euro (nach 126) im Jahr.

13: Umsatzsteuer. Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent wurde bis Ende 2021 verlängert. Der niedrigere Steuersatz gilt unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen. Die Senkung ist als Coronahilfe für die Unternehmen gedacht.

14: Pensionen. Die Bezieher von kleinen Pensionen bekommen im neuen Jahr mehr als die doppelte Inflationsabgeltung dazu. Bezüge bis 1000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis zu einer Pension von 1400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

15: Energie-Netzentgelte. Bei Strom steigen die Netzkosten 2021 im österreichischen Schnitt um 4,1 Prozent für Industrie, Haushalt und Gewerbe. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden beträgt diese Erhöhung rund zehn Euro im Jahr, berechnete die Regulierungsbehörde E-Control. Die Gasnetzentgelte steigen mit 1. Jänner für einen gasbeheizten Durchschnittshaushalt in Ostösterreich und in Kärnten um zwei Prozent, in den anderen Bundesländern sinken sie.

16: Kreditkosten. Ab 1. Jänner müssen Konsumenten bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten sowohl laufzeitabhängige als auch laufzeitunabhängige Kosten anteilig erstattet bekommen. Diese Neuregelung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück und gilt für Verbraucherkredite, die nach dem 11. September 2019 abgeschlossen wurden sowie für neue Hypothekar- und Immobilienkredite.

17: Sonderbetreuungszeit. Die insgesamt bis zu vier Wochen mögliche Sonderbetreuungszeit wurde bis 9. Juli 2021 verlängert und läuft damit bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021. Für Beschäftigte besteht zudem ein Rechtsanspruch auf diese Sonderbetreuungszeit, wenn Kindergarten oder Schule geschlossen werden und dort keine Betreuung angeboten wird oder das eigene Kind in Quarantäne muss.

18: Härtefallfonds. Die Corona-Härtefallfonds stehen im neuen Jahr ebenfalls noch zur Verfügung. Zum einen ist das der Corona-Familienhärtefonds für Familien, die wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Einkommen verloren haben (Details unter bmafj.gv.at). Auch für neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu neun Mitarbeitern stehen weiterhin Hilfen aus dem Härtefallfonds bereit. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt pro Monat maximal 2000 Euro, dieser Fonds läuft vorerst bis 15. März 2021 (Infos: wko.at/corona).

19: Fixkostenzuschuss. Der Fixkostenzuschuss für Unternehmen, deren Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist, kann bis Juni 2021 beantragt werden. Für den Zeitraum September 2020 bis Juni 2021 sind pro Unternehmen bis zu 800.000 Euro Unterstützung möglich. Auch der seit 16. Dezember beantragbare Verlustersatz in einer Höhe bis zu drei Millionen Euro kann 2021 beantragt werden (Details dazu gibt’s hier: fixkostenzuschuss.at).

20: Stundungen. Zumindest einmal bis Ende März wurden auch die Abgabenstundungen für Unternehmen verlängert. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Weitere Informationen zu den betrieblichen Corona-Hilfen bietet das Unternehmensservice-Portal: usp.gv.at/coronavirus

21: Arbeitsmarkt. Auch die Corona-Kurzarbeit kann im neuen Jahr weiterhin in Anspruch genommen werden (Überblick unter: corona-kurzarbeit.gv.at). Bereits im Laufen ist die Corona-Joboffensive der Regierung, die mit insgesamt 700 Millionen Euro dotiert ist. Der Löwenanteil ist mit 426 Millionen Euro für 2021 vorgesehen. Insgesamt sollen über diese Initiative Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für gut 100.000 Arbeitslose in Österreich finanziert werden.