Non-Food-Produkte
Handel: Erneut Konflikt um Spielzeug, Blumen und Co.
In der Lockdown-Verordnung steht, dass jene Geschäfte, die offenhalten dürfen, nur "typische" Waren verkaufen sollen. Eine Definition, die Platz für Interpretation lässt. Die Sortiments-Einschränkung bei Supermärkten soll kontrolliert werden.
© Markus Traussnig