Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen, berichtet der "Kurier". Dies habe die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen einer amtswegigen Prüfung entschieden. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid habe keine aufschiebende Wirkung.