Die den von vielen Beherbergungsbetrieben schon lange erwarteten Rahmenbedingungen für die Öffnung der Hotellerie am 29. Mai präsentierten heute im Bundeskanzleramt im Rahmen einer Pressekonferenz die Minister Elisabeth Köstinger (Tourismus, ÖVP) und Rudolf Anschober (Gesundheit, Grüne).

Gesundheitsminister Anschober spricht von "sehr maßvollen Regelungen" für Beherbergungsbetriebe.

Welche das sind, erklären die Minister in der Pressekonferenz:

  • Die Grundregel des Mindestabstands von 1 Meter gilt weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben - oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen. Es können etwa in einem Appartement auch sechs oder mehr Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, gemeinsam Urlaub machen.
  • Im gastronomischen Bereich von Beherbergungsbetrieben gelten analoge Regelungen zu Gastronomie, die bereits Mitte Mai aufsperren durfte. Eine Erleichterung gilt: Buffets können in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch "besondere hygienische Vorkehrungen" das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Frühstücksbuffets sind damit grundsätzlich möglich.
  • Freizeiteinrichtungen und Bäder, aber auch Wellnesseinrichtungen dürfen ebenfalls am 29. Mai eröffnen. Entsprechende Regeln wurden bereits veröffentlicht.
  • Erstmals seit dem Betretungsverbot der Hotellerie dürfen mit der Wiedereröffnung wieder Seminare mit bis zu 100 Teilnehmern stattfinden.
  • Voraussetzungen für Seminare mit bis zu 100 Personen sind: Ein Meter Abstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Wenn die Eigenart der Ausbildung oder Schulung das Einhalten dieser Voraussetzungen nicht ermöglicht (z.B. Erstehilfekurs), ist durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
  • Mund-Nasen-Schutz ist für Hotelmitarbeiter nur dort nötig, wo es Kundenkontakt gebe bzw. für Gäste, wo es Gedränge geben kann, etwa im Eingangs- und Rezeptionsbereich. Die 1-Meter-Abstandsregel gilt grundsätzlich überall. Im Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 
  • Schwieriger sei die Lage für Schutzhütten, wo oft Massenlager statt herkömmliche Zimmer die Besucher erwarten. Auch diese dürfen ab 29. Mai wieder öffnen. Gemeinschaftsräume werden nutzbar gemacht, es braucht dort aber ausreichend Abstand von mindestens 2 Meter zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt wohnen.
  • Für die Durchführung von Ferienlager arbeitet man noch Regeln aus, sagte Anschober.
  • Im Falle des Auftretens eines Infektionsfalls mit dem Coronavirus in einem Hotel schreiten die Bezirksbehörden gewohnt ein, so Anschober, und analysieren die Kontaktpersonen. "Das sind Einzelfallentscheidungen."
  • Größtes Sorgenkind sei die Stadthotellerie, bestätigt Köstinger, auch die Ferienhotellerie sei "weit weg von einem normalen Sommer."
  • Zur wirtschaftlichen Unterstützung der in Not geratenen Beherbergungsbetriebe überlegt sich Köstinger mehrere Maßnahmen: "Alles, was den Konsum unterstützt, ist begrüßenswert, wir prüfen die Vorschläge auf Machbarkeit."

Auch Seilbahnen und Freizeitbetriebe werden am 29. Mai wieder öffnen, diesbezügliche Regelungen sind gerade in Ausarbeitung.

Wiedereröffnung Gastronomie "durchwachsen"

Zur Wiedereröffnung der Gastronomie zieht die zuständige Ministerin Köstinger eine "durchwachsene" Bilanz: Das Echo sei sehr unterschiedlich, die Abstandsregeln führen zu Umsatzeinbußen. "Was stark fehlt, sind Touristen", sagt Köstinger.