Geht es nach den Buchstaben des Gesetzes, dürfen die großen Handelsketten tatsächlich nur Waren verkaufen, die zur Grundversorgung notwendig sind. Andere Produkte - wie etwa Elektrogeräte, Gartenmöbel oder Spielzeug - zu veräußern ist demnach verboten. Das geht aus einem Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung hervor, das die Frage mit dem Sozial- und Gesundheitsministerium erörterte.

Der Vorarlberger Spielwarenhändler Mario Sieber hatte in vergangenen Woche eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch eingebracht. Er machte diesen Schritt, weil er sah, wie große Ketten nicht nur lebensnotwendige Waren, sondern eben auch Sportausrüstung, TV-Geräte, Gartenartikel und Spielzeug verkauften. Im Gespräch mit der APA forderte Sieber Solidarität mit den kleinen Händlern ein. "Es ist einfach unfair", sagte er.

Produkte der Grundversorgung

Als Folge der Anzeige fragte das Amt der Vorarlberger Landesregierung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nach und sah sich durch die Antwort in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Demnach seien die Bereiche, welche offen halten dürfen, "restriktiv" auszulegen. Zum Beispiel dürften die großen Handelsketten "daher wohl nur Produkte, die der Grundversorgung dienen (insbesondere Lebensmittel) verkaufen", heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Die Geschäfte müssen z.B. Regale mit anderen Produkten entsprechend absperren bzw. kennzeichnen und sicherstellen, dass kein Verkauf stattfindet."

Sieber hofft nach dieser Klarstellung auf ein Einlenken der Handelsketten. Die kleinen Händler hätten es angesichts des Wettbewerbs mit dem Online-Handel das ganze Jahr über schon schwer genug, sagte er.

Es gibt bereits erste Klagen von Händlern, die ihre Waren nicht verkaufen dürfen, während andere Produkte verkaufen, die nicht zur Grundversorgung zählen.

Appell an die Solidarität

Bisher appellierte das Wirtschaftsministerium an die Solidarität der großen Handelsketten, da eine Regelung schwierig sei. Die Drogeriekette Müller etwa hat die Spielwaren-Abteilung geschlossen. Anders handhabt es Hofer: "Seit jeher umfasst die Produktpalette von Hofer neben Lebensmitteln auch Non-Food-Produkte. Am aktuellen Sortiment kurzfristig etwas zu verändern, würde zum einen Kunden verunsichern und zum anderen einen logistischen Mehraufwand bedeuten, der derzeit nicht zu bewältigen ist", heißt es in einer Stellungnahme.

Der Salzburger Konzern Spar argumentiert ebenfalls mit der Verunsicherung der Kunden und meint, es wäre den Mitarbeiterinnen nicht zumutbar, jetzt auch noch kontrollieren zu müssen, welche Waren gekauft würden.