Politisch emotional diskutiert, für Betroffene ein herber Eingriff in das Alltagsleben: 15.105 mal wurden vom Arbeitsmarktservice Steiermark (AMS) im vergangenen Jahr Sanktionen gegen Bezieher von Arbeitslosengeld verhängt. Ausgesprochen werden die Strafen, wenn jemand unter gewissen Voraussetzungen AMS-Kontrolltermine unentschuldigt versäumt, gänzlich arbeitsunwillig ist oder "zumutbare" Arbeit nicht annimmt.