In Österreich gibt es zahlreiche Berufe, in denen der niedrigste kollektivvertragliche Monatslohn unter 1.500 Euro brutto liegt. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hatte Mittwochabend in seiner Grundsatzrede in Wels einen Mindestlohn von 1.500 Euro gefordert, die Gewerkschaft tritt seit längerem für einen Mindestlohn von 1.700 Euro ein.

Den niedrigsten kollektivvertraglichen Lohn (ohne Zulagen, Sonderzahlungen etc.) haben in Österreich die Zeitungszusteller, allerdings nur für Teilzeit. Der aktuelle KV für Zeitungen/Expeditarbeiter sieht für Zusteller einen Wochenlohn von 203,23 Euro vor. Dieser Lohn entspricht laut Sonderbestimmungen im KV einer Arbeitsleistung von 22 Stunden. Damit liegt der Monatslohn bei 879,99 Euro, allerdings eben nur für Teilzeitarbeit.

Ohne Kollektivvertrag

Problematisch sind aber auch Bereiche, in denen es keinen Kollektivvertrag (KV) gibt, sodass auch keine Informationen über die dortigen Löhne vorliegen, etwa für Arbeiter in der Abfallwirtschaft. Dazu zählen auch Bereiche, wo der letzte KV schon Jahre zurückliege, etwa bei Kosmetikern, wo der Angestellten-KV aus dem Jahr 2002 stamme und ein Mindestgehalt von knapp 800 Euro vorsehe, so das Sozialministerium.

Niedrig bezahlt werden weiters Serviererinnen in Konditoreien (laut KV Konditoren - Wien, Arbeiter), deren Mindestlohn bei 1.177,35 Euro liegt. Noch niedriger liegt der Mindestlohn für Kanzleikräfte bei Rechtsanwälten (KV Wien, Angestellte), die laut dem letzten KV 2009 überhaupt nur 1.023 Euro Mindestlohn haben. Im Schuhmachergewerbe verdienen Hilfsarbeiter laut KV zumindest 1.174,30 Euro.

Hilfsarbeiter in der Textilreinigung erhalten als Mindest-Monatsgehalt laut KV 1.217,60 Euro. Angestellte bei Ärzten (KV Wien) bekommen zumindest 1.370 Euro im Monat. Arbeiter im Friseurgewerbe verdienen während der Behaltepflicht nur 1.137 Euro als Mindestlohn, danach steigt ihr Lohn auf zumindest 1.344 Euro. Kaufmännische Hilfskräfte im Metallgewerbe bekommen zumindest 1.328,89 Euro monatlich.

Gastgewerbe mit niedrigen Einstiegsgehältern

Zwischen 1.400 und 1.500 Euro Brutto-Monats-Mindestgehalt haben einige Berufe im Gastgewerbe: So erhalten Bürohilfskräfte (Angestellte) in der Hotellerie und Gastronomie 1.420 bis 1.450 Euro. In Wiener Kaffeehäusern liegt der Mindestlohn bei 1.420 Euro. Küchenhilfskräfte und Mitarbeiter im Zimmerservice müssen mit einem Mindestlohn von 1.420 Euro das Auskommen finden. Im Fleischergewerbe (KV Wien) liegt der Lohn einer Ladnerin bei mindestens 1.458 Euro. Angestellte in der Mühlenindustrie haben einen Mindestlohn von 1.433,22 Euro.

Im Handel liegen laut dem jüngsten KV (ab 1.1.2017) nur mehr die Angestellten in der Beschäftigungsgruppe 1 mit einem Mindest-Monatsgehalt von 1.402 bis 1.436 Euro unter der Grenze von 1.500 Euro.

Bei einem Brutto-Monatsbezug von 1.500 Euro bleiben einem Beschäftigten (ohne Kinder, kein Pendler) nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung knapp 1.200 Euro netto.