Die irische Billigfluglinie Ryanair hat am Dienstag die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Übernahme von AUA-Schulden durch die österreichische Regierung beim Verkauf der Austrian Airlines AG (AUA) an die deutsche Lufthansa zu verbieten: Ryanair bezeichnete das Vorhaben nach Angaben von Dow Jones als "klare Verletzung" des europäischen Beihilferechts.
Staatliche Morgengabe. In gewohnt ruppiger Sprache formulierte die Fluglinie von Michael O'Leary, kein privater Investor würde 500 Millionen Euro dafür zahlen, sich von einer Beteiligung an einem "praktisch bankrotten Unternehmen" zu trennen. Österreich hält über die Staatsholding ÖIAG 41,6 Prozent an der AUA und will die Beteiligung an der defizitären Airline abgeben. Nur noch die deutsche Lufthansa ist im Rennen um die AUA. Eine halbe Milliarde Euro muss der Staat (also die ÖIAG) als "Morgengabe" für den Verkauf der AUA flüssigmachen, damit die AUA wenigstens zum Teil von Altlasten befreit unter die Fittiche der Deutschen kommen kann.
Marke darf bleiben. Danach soll die Fluglinie saniert werden. Eine Fusion mit der Lufthansa ist nicht am Plan, auch die Marke "Austrian" darf bleiben. Das soll sogar in einer neuen Satzung fixiert werden, verlautete nun aus dem Verhandlungsfinale. Beim Personal seien keine "wesentlichen" Schnitte geplant. Zusätzlich zu dem Übernahmevertragswerk, das bis Ende November stehen soll, kommen den jetzigen Plänen zufolge wie bei vielen großen Übernahmen üblich für die Österreicher wohlklingende Bestimmungen in die neue Satzung.
"Entscheidungszentrale in Österreich". Neben der Zusage, die Marke "Austrian" weiterzuführen, ist das unter anderem der Erhalt der "Entscheidungszentrale in Österreich". Außerdem soll ein dem Wirtschaftsstandort adäquates Streckennetz zu bedienen sein, das freilich nach Bedarf reduziert wird. Die Österreicher reklamierten zudem den "bestmöglichen" Erhalt sicherer Arbeitsplätze bei der AUA und am Flughafen in das neue Geschäftskonzept.
Ryanair will sich nun bei AUA-Verkauf querlegen
Während heute verlautete, dass die AUA im Großen und Ganzen erhalten bleibe und auch ihren Namen behalten könne, droht nun von anderer Seite Ungemach: Die Billigfluglinie Ryanair sieht angesichts staatlicher Schuldenübernahme eine "klare Verletzung des Beihilferechts" und will bei der EU Beschwerde dagegen einlegen.
© APA