Julius Meinl V., der ehemalige Bankchef und Aufsichtsrat der Meinl Bank - heute trägt sie den Namen Anglo Austrian Bank (AAB) und ist seit 2020 in Konkurs -, muss ausgezahlte Honorare in Höhe von rund 9,3 Millionen Euro zurückzahlen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden hat. Der Masseverwalter der AAB hatte den Betrag zuvor eingeklagt. Der OGH erklärte den Beratervertrag für sittenwidrig und gab der Klage statt, die Entscheidung ist rechtskräftig.
In den Jahren von 2016 bis 2019 hatte Meinl im Rahmen eines Beratervertrags mit der Meinl Bank rund 3,9 Millionen Euro als Konsulentenhonorar und rund 5,3 Millionen Euro für die Nutzung des Firmen-Flugzeuges bekommen. Aus dem Vertrag sei eine „langfristige und unbedingte periodische Zahlungspflicht“ entstanden, eine konkrete Gegenleistung sei dafür aber nicht ausgemacht worden. Auch sei keine betriebliche Rechtfertigung erkennbar gewesen. „Vielmehr sei dem Beklagten nach seinem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat eine weitere Einflussmöglichkeit auf die Geschäftstätigkeit der Schuldnerin ohne die Beschränkungen und Haftungen nach dem Aktiengesetz eingeräumt worden“, schreibt der OGH.
Zudem sei es für das Unternehmen zu einem steten Mittelabfluss „in einer wirtschaftlich besonders prekären Situation“ gekommen. Daher sei der Vertrag „aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls“ sittenwidrig. Der Klage des Masseverwalters wurde daher - mit Ausnahme eines Teils des Zinsbegehrens - stattgegeben.