Quasi das i-Tüpfelchen-Reiten ist es, das den kleinen und mittleren Unternehmen in Kärnten besonders zusetzt. Prominente Beispiele finden sich etwa in der Gastronomie und Hotellerie, wenn eine neue Dacheindeckung oder die Brandschutzvorschriften so ausufern, dass es Monate länger dauert und mehr Geld kostet.

So lässt sich die Situation laut Wolfgang Kuttnig, Spartengeschäftsführer von Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer, umreißen. Wer selbst einmal Bauherr war, kann abschätzen, wie kostspielig Verzögerungen sein können. Die Kritik: Immer wieder werden in Gutachten von Sachverständigen fast nicht oder nur sehr teuer realisierbare Auflagen gefordert. Der Teufel liegt oft im Detail: „Es wird auf ÖNORMEN verwiesen ohne Erläuterung, was das in diesem Fall bedeutet“, so Kuttnig.

Eine Strafe für ein Floß, das gar nicht zum Betrieb gehört? Auch das ist möglich, wenn in Verfahren Schifffahrtsrecht auf Bäderhygienerecht trifft.
Eine Strafe für ein Floß, das gar nicht zum Betrieb gehört? Auch das ist möglich, wenn in Verfahren Schifffahrtsrecht auf Bäderhygienerecht trifft. © Michael Stabentheiner

Auflage: Keine Sauna ohne Festnetztelefon

Die kuriosen Beispiele häufen sich: Ein bekannter Saunabauer meide Kärnten als Auftragsort inzwischen, weil die Auflagen anders als in Restösterreich die Umsetzung erschweren. Zur Veranschaulichung: „Der Notknopf der gewerblichen Sauna muss den Rufaufbau mit einer Festnetznummer herstellen. Das wurde auch von einem Betreiber verlangt, der nur noch Mobiltelefone im Einsatz hat“, so Kuttnig. Christoph Neuscheller vom Hotel Schloss Leonstain in Pörtschach bestätigt den Fall.

Von der Sparte Tourismus werden schwierige Fälle begleitet. Dort bemerkt man, dass Aufsichtsbeschwerden sich häufen, weil die Projektanten den Sachverständigen-Wünschen widersprechen. Aber: „Oft werden die Auflagen eins zu eins übernommen und Vorgaben übererfüllt, damit sich die Umsetzung nicht verzögert“, schildert der WK-Spartengeschäftsführer. Man wolle es sich durch einen Einspruch per Bescheidbeschwerde auch mit niemandem verscherzen.

Noch abstruser ist ein Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Betrieb am Ossiacher See, wo eine herrenlose, schwimmende Plattform dem eigenen Badebetrieb zugeordnet wurde. Da für diese aber keine Genehmigung bestand, wurde eine Strafzahlung verhängt.

Stilblüten und Ungleichbehandlung

Für einen Hotelier am Wörthersee wird eine Dachsanierung zur Odyssee mit einem Behördenverfahren, das sich über Jahre zieht, was auch an Änderungen in der Bauordnung liegen soll. Laut WK treibt auch die Auslegung des österreichweit einheitlichen Bäderhygienerechts „Stilblüten, die es nur bei uns gibt“. Ganz genau geht es auch bei den Rutschklassen von Fliesen zu: Was vom Hersteller als „rutschfest“ festgestellt wird, reicht nicht aus: Es braucht zusätzlich ein eigenes Gutachten.

Auch im Fitnessstudio wird es kompliziert: Mit einer Anzeigenpflicht samt Industriezertifikaten der Geräte eines Weltmarktführers ist es nicht getan. Kuttnig: „Die Behörde forderte sowohl ein umfassendes Anlageverfahren als auch separate Konformitätserklärungen für jedes einzelne Neugerät.“

Am Millstätter See spießte es sich bei dem erneuerten Brandschutz: Die neu installierte moderne Brandmeldeanlage per Funk wurde nicht akzeptiert, vorgeschrieben wurde nachträglich eine Fixverkabelung, was enorme Mehrkosten bedeutet.