Die sogenannten Einheimischentarife, beispielsweise in Skigebieten, sorgen immer wieder für Diskussionsstoff im Tourismus. Sie wurden vor mehr als einem Jahr zu Fall gebracht, nachdem Verbraucherschutzorganisationen dagegen vorgegangen waren. Begründung: Sie würden gegen gültiges EU-Recht, genauer gesagt gegen die „EU-Geoblocking“-Verordnung, verstoßen. Demnach dürfen EU-Bürger nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes benachteiligt werden. Unterschiedliche Preise, die sich nach dem Wohnsitz richten, sind untersagt. Zum Ärger der heimischen Tourismuswirtschaft.