Mit der Novelle des Kärntner Tourismusgesetzes – sie soll im März im Landtag beschlossen werden – fließen künftig aus der neuen Aufenthaltsabgabe zehn Millionen Euro pro Jahr in einen „Infrastruktur- und Gästemobilitätsfonds“. Ziel des Fonds sind Investitionen in moderne touristische Infrastruktur sowie die Finanzierung der Gäste-Freifahrt und touristische Verkehrsangebote. Dabei handelt es sich um Mittel der Tourismusverbände, die vom Land verwaltet werden, über deren Vergabe ein Beirat mit Vertretern der Tourismusverbände und der Kärnten Werbung entscheidet. Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) legte auch den Fahrplan fest: Die Aufenthaltsabgabe (4,50 Euro pro Person und Nacht) tritt mit 1. November 2026 in Kraft, die neue Struktur der neun mehrgemeindigen Tourismusverbänden Anfang 2027.
Kritik an Aufenthaltsabgabe
Kärntner Tourismusreform wird zum politischen Zankapfel
Neuer, mit zehn Millionen Euro dotierter Fonds soll Investitionen in Infrastruktur und Gäste-Mobilität sichern. Opposition wünscht sich Expertenbeirat und Leuchtturmprojekte.
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