Bitte warten, heißt es derzeit für etliche Kärntner, die im Vorjahr beim Land um eine Förderung für ihre Photovoltaik-Anlage bzw. einen Speicher angesucht haben. Jene, die im Oktober ihre Unterlagen eingebracht haben, werden auf Mai oder Juni vertröstet. Solche, die erst im Dezember ihren Antrag gestellt haben, bekamen jetzt sogar eine Verständigung, dass dieser erst im zweiten Halbjahr 2026 bearbeitet wird.
Die Enttäuschung ist bei vielen groß, denn im Vorjahr hatte Energiereferent Sebastian Schuschnig (ÖVP) noch angekündigt, dass Förderansuchen dank Digitalisierung künftig innerhalb weniger Wochen erledigt sein würden. Bei einigen macht sich auch die Sorge breit, dass zu wenig Mittel veranschlagt wurden und der Fördertopf leer ist. Letzteres wird auf Nachfrage der Kleinen Zeitung von Schuschnigs Sprecherin entschieden zurückgewiesen. Sie betont: „Grundsätzlich ist genügend Budget vorhanden, es stehen auch heuer bis zu 40 Millionen Euro für die PV-Förderung des Landes zur Verfügung. Man muss aber beachten, dass der letzte Fördercall bis 31. Dezember geöffnet war. Die Bearbeitung der Anträge, die in diesem Call eingereicht wurden, ist daher erst ab der zweiten Jänner-Woche gestartet.“
Rückstau trotz Digitalisierung
Insgesamt seien in diesem Call rund 5300 Anträge eingelangt, rund 1000 seien bereits bearbeitet. Die Bearbeitungszeit der Anträge seien unterschiedlich, da bei vielen Unterlagen nachgefordert werden müssten. Die Förderbearbeitung sei „im Vergleich zum alten System jedenfalls schneller“, heißt es aus Schuschnigs Büro. Die digitale Einreichung sei ein Baustein in der Umstellung, deren voller Effekt erst ab 2026 für die Förderwerber spürbar sein werde.
Neuer Fördercall
Am 15. April wird der Fördercall für Photovoltaik-Projekte neu aufgelegt. Das Land Kärnten hat für 2026 neue Förderrichtlinien für PV und Stromspeicher. Zur Erinnerung: Wer nachrüstet, muss sich eine Batterie mit mindestens 5 Kilowattstunden Speicherkapazität anschaffen.
PV-Anlagen im Wohnbau müssen mindestens 5 kWp Leistung haben, auch Erweiterungen in diesem Ausmaß werden in Kombination mit einem Speicher pauschal mit 3000 Euro gefördert. Zudem ist die Förderung mit maximal 50 Prozent der Errichtungskosten gedeckelt.
Die Einreichung ist ausschließlich online möglich und zwar auf www.ktn.gv.at/Service/Foerderungen.