Die unendliche Geschichte der glücklosen Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt erfährt eine unerwartete und womöglich für die Steuerzahler teure Wendung: Die Ausübung der Call-Option, mit der die landeseigene Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und die Stadt Klagenfurt den Flughafen 2023 rückverstaatlicht hatten, war nicht rechtmäßig. Das stellte das Handelsgericht Wien jetzt in erster Instanz fest. Geklagt hatte Lilihill.
Airport Klagenfurt
So wehren sich Land und Stadt gegen das Flughafen-Urteil
Analyse.
Herbe Schlappe für KBV, Land und Stadt vor dem Handelsgericht Wien: Die Rückverstaatlichung des Flughafens Klagenfurt erfolgte laut Gerichtsentscheid nicht rechtmäßig. Die Folgen des – erstinstanzlichen – Urteils sind unabsehbar Richterin begründet Entscheidung auf 77 Seiten.
© Helmuth Weichselbraun