Die unendliche Geschichte der glücklosen Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt erfährt eine unerwartete und womöglich für die Steuerzahler teure Wendung: Die Ausübung der Call-Option, mit der die landeseigene Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und die Stadt Klagenfurt den Flughafen 2023 rückverstaatlicht hatten, war nicht rechtmäßig. Das stellte das Handelsgericht Wien jetzt in erster Instanz fest. Geklagt hatte Lilihill.