Auf europäischer Ebene laufen derzeit bekanntlich Bemühungen, die Kapitalregeln für Banken zu vereinfachen sowie die Komplexität für die Aufsichtsbehörden zu verringern. Erste Maßnahmen, die keiner Gesetzesänderungen bedürfen, sollen dabei schon zu Beginn des kommenden Jahres gesetzt werden, wie die Nationalbank (OeNB) bei einem Pressegespräch informierte. Ziel sei, die Anforderungen für den Sektor zeitgemäß zu gestalten, ohne dessen Stabilität zu gefährden.
Kleinere Banken sollen profitieren
Ein Kernpunkt der Vorschläge ist, die Regularien für kleinere Banken anzupassen. Diese sollen verhältnismäßiger werden, etwa indem diverse Eigenkapitalanforderungen für kleine Institute, die diese analog zu Großbanken erfüllen müssen, durch einen einzigen Verschuldungsgrad ersetzt werden. Derzeit werden die Geldhäuser bei einer Bilanzsumme von unter 5 Milliarden Euro als kleine, nicht komplexe Banken eingestuft - diskutiert wird, diesen Schwellenwert zu erhöhen.
Die Idee dahinter sei, dass Aufsichtsbehörden risikoorientierter vorgehen können, sofern kleinere Institute tatsächlich als risikoarm eingestuft werden, erklärte OeNB-Direktor Thomas Steiner. Auch Vor-Ort-Prüfungen sollen damit bei kleinen Banken effizienter ablaufen. Für Österreich ist das insofern besonders relevant, als die Dichte an kleinen Instituten hierzulande mit rund 300 Banken besonders hoch ist. Nur in Deutschland gibt es im Eurozonen-Vergleich mit gut 1.150 noch mehr solcher Institute.
Entschärfte Stresstests
Ein weiterer Punkt betrifft die Meldepflichten für Banken. Hier soll das System unabhängig von der Größe der Institute dahingehend angepasst werden, dass Doppelmeldungen an die Aufseher vermieden werden, was gerade bei Stresstests häufig vorkomme, so Steiner. Änderungen soll es außerdem bei Fit & Proper Tests geben: Werden Bankmanager wiederbestellt, sollen diese künftig nicht mehr demselben strengen Prozedere wie vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit unterzogen werden.
Was einzelne Maßnahmen betrifft, die in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen, will die Aufsicht schon zu Beginn 2026 aktiv werden. Als Beispiel nannte Steiner die gezielteren Vor-Ort-Prüfungen bei Banken, darüber hinaus soll die Genehmigung von Kapitalmaßnahmen, die als wenig risikoreich eingestuft werden, beschleunigt werden. Das sei etwa bei Aktienrückkäufen der Fall.
Kocher: „So komplex wie nötig, aber nicht komplexer“
Aus Sicht von Nationalbank-Gouverneur Martin Kocher geht es bei den Überlegungen zum Bürokratieabbau vor allem darum, Bankenregeln „so komplex wie nötig, aber nicht komplexer“ zu gestalten. Im Zuge der Finanzkrise 2008 seien viele Vorschriften eingeführt worden, die zwar grundsätzlich sinnvoll, über die Jahre aber zu kompliziert geworden seien. Wichtig sei zwar, dass die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors durch die Effizienzmaßnahmen nicht gefährdet werde, es könne aber nicht sein, dass immer nur neue Regeln dazukommen. Als Nationalbank begrüße man daher die Vorschläge, die unter anderem von der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) gemacht wurden.