Das neue Strommarktgesetz, vulgo Elektrizitätswirtschaftsgesetz bzw. Günstiger-Strom-Gesetz, wurde nach zähem Ringen in der Vorwoche beschlossen. Wie berichtet, bringt es zahlreiche Neuerungen mit sich. Zahlreiche Anfragen von Leserinnen und Lesern der Kleinen Zeitung zielen insbesondere auf den ab April 2026 in Aussicht gestellten neuen Sozialtarif ab. Davon sollen, wie berichtet, laut Bundesregierung österreichweit bis zu 290.000 Haushalte profitieren. Die Tarifhöhe liegt hier bei 6 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 2900 verbrauchten Kilowattstunden (kWh). Sind die 6 Cent brutto, also inklusive Umsatzsteuer, oder netto? – fragt sich eine Leserin. Auf Anfrage teilt das zuständige Wirtschafts- und Energieministerium mit: „Die 6 Cent/kWh sind nicht der ‚Brutto-Endpreis‘, sondern beziehen sich auf den Energiepreis-Anteil, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben kommen noch hinzu.“
6-Cent-Sozialtarif für Strom
Regierung beschließt Senkung der Elektrizitätsabgabe
Am heutigen Dienstag wird die Senkung der Elektrizitätsabgabe von der Bundesregierung beschlossen, ein Haushalt soll sich dadurch im Schnitt 60 Euro pro Jahr sparen. Für den 6-Cent-Sozialtarif für Strom, der ab April 2026 eingeführt werden soll, wird eine eigene Abwicklungsstelle eingerichtet.
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