Die EU-Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung gegen den Salzburger Energydrinkhersteller Red Bull eingeleitet. Es werde geprüft, ob das Unternehmen den Wettbewerb rechtswidrig eingeschränkt und seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Es gebe Hinweise darauf, dass Red Bull Supermärkten und Tankstellen „monetäre“ und „nicht-monetäre“ Anreize gegeben habe, um den Verkauf von Konkurrenzprodukten zu unterbinden.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter befürchten, dass Red Bull eine solche Strategie zumindest in den Niederlanden verfolgt haben soll. Sie soll sich vor allem gegen die größten Konkurrenten des Energydrinkherstellers richten. Größter Mitbewerber ist der US-Energydrink-Hersteller Monster Energy. Demnach soll Red Bull versucht haben, bei seinen Kunden den Verkauf konkurrierender Marken zu stoppen oder nachteilig zu gestalten, etwa durch schlechtere Sichtbarkeit in den Geschäften. Der Kommission zufolge geht es um Energydrinks mit mehr als 250 Millilitern Inhalt.

Gegen Razzien geklagt

Bereits vor Monaten wurde bekannt, dass im Zuge einer kartellrechtlichen Untersuchung Razzien in den Räumlichkeiten des Unternehmens durchgeführt wurden. Drei Gesellschaften der Red Bull Gruppe hatten dagegen geklagt, allerdings erfolglos. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat die Kommission ihre Razzia ausreichend begründet und genügend Beweise gesammelt, um sie durchzuführen. Hintergrund war eine Klage von Red Bull gegen die Vorgehensweise der Brüsseler Behörde.

Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen seien zudem Zweck und Gegenstand der Nachprüfung im angefochtenen Beschluss hinreichend bestimmt beschrieben, um Red Bull verständlich zu machen, wonach die Kommission gesucht habe und auf welche Punkte sich die Nachprüfung beziehen sollte. Keines der von den Klägerinnen vorgebrachten einzelnen Argumente könne die Angemessenheit der Begründung des angefochtenen Beschlusses in Frage stellen, so die Richter.

Bei der Razzia involviert war auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Beamte der BWB waren im Auftrag der EU-Kommission bei Red Bull an Ort und Stelle, um die Hausdurchsuchungen durchzuführen. Red Bull ist der größte Energydrinkhersteller der Welt und erzielte im Jahr 2024 laut Konzernabschluss einen Nettoumsatz von 11,2 Milliarden Euro sowie einen Konzerngewinn von 1,85 Milliarden Euro.