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Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig abgewiesen. Anfang 2022 war die EU-Taxonomie-Verordnung nach langen Diskussionen erweitert worden. Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden und so Investitionen angekurbelt werden. Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig fand die Entscheidung in einer ersten Reaktion „bedauerlich“.
Klage abgewiesen
EU-Gericht hat entschieden: Gas und Atomkraft doch nachhaltig
Österreichs Klage gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig wurde abgewiesen.
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