Es gibt Klienten, die mit vorgefertigten Testamenten aus dem Internet kommen oder sie von KI halluzinieren lassen. „Es sind irrwitzige Mischungen aus deutschem und österreichischem Recht, die natürlich nicht anwendbar sind“, sagt Katharina Haiden-Fill, stellvertretende Präsidentin der Kärntner Notariatskammer. Immer wieder komme es auch vor, dass Klienten mit der Kopie eines Testamentes in einem der 42 Kärntner Notariate erscheinen. „Aber nur das Original gilt.“
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.