Es gibt Klienten, die mit vorgefertigten Testamenten aus dem Internet kommen oder sie von KI halluzinieren lassen. „Es sind irrwitzige Mischungen aus deutschem und österreichischem Recht, die natürlich nicht anwendbar sind“, sagt Katharina Haiden-Fill, stellvertretende Präsidentin der Kärntner Notariatskammer. Immer wieder komme es auch vor, dass Klienten mit der Kopie eines Testamentes in einem der 42 Kärntner Notariate erscheinen. „Aber nur das Original gilt.“