Bereits in der Spätantike gab es das Amt des Staatsschreibers, der Urkunden für Privatpersonen ausstellte und durch seine persönliche Unterschrift, seine „Manus Publica“, seine öffentliche Hand, die Authentizität dieser Urkunde, dieses Notariatsaktes bestätigte. Die Relevanz der Notars-Hand bzw. seines Auges gilt bis heute. Kein Hauskauf, kein Ehevertrag und kein Erbvertrag ohne die Beurkundung einer Notarin oder eines Notars. In Kärnten sind es 41 Hände- bzw. Augenpaare, die auf vorsorgende, streitverhütende Rechtspflege bzw. Rechtsfrieden „schauen“. Durch ihre Mitwirkung wird die Urkunde zu einer öffentlichen Urkunde, der damit besondere Beweiskraft zukommt. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie haben staatliche Autorität, sind also nach wie vor im Dienst des Staates tätig.