Der Vater – unverheiratet, aber liiert – liegt nach einem schweren Herzinfarkt bewusstlos auf der Intensivstation. Weil er jedoch keine Patientenverfügung hat, haben weder sein Sohn noch seine Partnerin in diesem Fall das Recht, medizinische Entscheidungen für ihn zu fällen. Gleiches gilt für die Eltern einer erwachsenen Frau, die nach einem schweren Verkehrsunfall im Koma liegt. Niemand kann ihre Rechnungen bezahlen.