Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat in heimischen Supermärkten das Angebot von Obst und Gemüse auf eventuelle verdorbene Produkte überprüft. Das ernüchternde Ergebnis: In acht von neun Geschäften wurden faule Früchtchen gefunden. Der Testsieger Lidl zeigt, dass es auch anders geht.
Bei den aktuell hohen Preisen sei es für Konsumentinnen und Konsumenten besonders ärgerlich, wenn sich nach dem Einkauf herausstellt, dass eine Packung bereits angefaulte Ware enthält. Konsumenten dürfen einwandfreie Produkte erwarten, so die AK Oberösterreich in einer Aussendung. Der Lebensmittelhandel ist daher aufgefordert, den Mitarbeitern mehr Zeit für das Überprüfen und Aussortieren der Ware einzuräumen. Obst und Gemüse sollten rechtzeitig preisreduziert angeboten werden, um Verschwendung entgegenzuwirken.
Nur ein Geschäft
Nur ein Geschäft bestand den Test der AK Oberösterreich: In der ausgewählten Lidl-Filiale wurde kein verdorbenes Obst oder Gemüse entdeckt. Anders im Maxi Markt: Hier waren die Zitronen angeschimmelt und erschienen wässrig. Bei den Himbeeren zeigte sich ein starker Fäulnisgeruch, bei den Marillen war ein unangenehmer Geruch feststellbar und alle waren verschimmelt. In den Märkten Norma, Hofer, Billa, Uni Markt, Spar und Penny Markt wurde überall fauliges Obst und Gemüse gefunden. Positiv aufgefallen ist, dass bei Hofer und Norma je ein verdorbenes Produkt direkt bei der Kasse durch das Kassenpersonal entfernt wurde.
Im Winkler Markt war nur ein Produkt – nämlich Kartoffeln – verdorben.
Das raten die AK-Experten
Die AK empfiehlt, sich Zeit für den Einkauf zu nehmen. „Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern achten Sie auch auf die Qualität. Wählen Sie Obst, das frei von Druckstellen und Verletzungen ist, und bevorzugen Sie lose Ware. Kaufen Sie möglichst frisch und achten Sie auf eine entsprechende Lagerung.“ Wenn man feststellt, dass verdorbenes Obst oder Gemüse gekauft wurde, raten die Konsumentenschützer: „Reklamieren Sie das Produkt so rasch wie möglich unter Vorlage des Kassenbons. Sie haben Anspruch auf Austausch der Ware.“