Die Umwidmung von Acker- und Grünland in Bauland war bisher für die Grundbesitzer ein sehr gutes Geschäft. Davon schöpft der Staat nun einen Teil ab. Der künftige „Umwidmungszuschlag“ beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattfand. Hier ein Praxisbeispiel des Finanzministeriums, wie der neue Zuschlag wirkt: