Die Umwidmung von Acker- und Grünland in Bauland war bisher für die Grundbesitzer ein sehr gutes Geschäft. Davon schöpft der Staat nun einen Teil ab. Der künftige „Umwidmungszuschlag“ beträgt 30 Prozent und wird mit der Immobilienertragsteuer abgeführt. Erfasst werden Grundverkäufe ab dem 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Jänner 2025 stattfand. Dies soll heuer zehn und kommendes Jahr 30 Millionen Euro ins Budget spülen, die Jahre danach sollen es 50 Millionen Euro sein.
Ab 1. Juli
Umwidmung von Acker- auf Bauland wird mit 30 Prozent besteuert
Weil das Budget saniert werden soll, wird ein neuer „Umwidmungszuschlag“ eingeführt. Dieser wird gemeinsam mit der Immobilienertragsteuer abgeführt und soll schon heuer zehn Millionen Euro bringen.
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