Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Form des Erneuerbaren Ausbaugesetzes, kurz EAG, sieht einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2030 und eine sogenannte Energiewende zu erneuerbaren Energien vor. Zur Erreichung dieses Zieles sieht der Gesetzesentwurf ein Bündel an Maßnahmen von Investitionsförderungen für erneuerbare Energie bis zu Erleichterungen beim Betrieb der Anlagen vor. „Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G), die 2023 in Kraft getreten ist, sollte zudem die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen einfacher und rascher machen und somit ebenfalls Verfahren von Vorhaben der Energiewende  beschleunigen“, sagt die Grazer Spezialistin für Umwelt- und Vergaberecht, Stefanie Werinos von PHH Rechtsanwälte.

Nun ist das EAG aber ein Bundesgesetz und Raum- und Bauordnungen, die dazu im Einklang stehen müssen, unterliegen den einzelnen Bundesländern. Das erklärt, wie Werinos sagt, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energieanlagen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich schnell voranschreitet. „Wien, Niederösterreich und die Steiermark haben eine PV-Pflicht bei Neu- und Zubauten in den Bauordnungen eingeführt, in anderen Bundesländern hingegen gibt es keine Verpflichtung.“ Projektträger, die eine neue Anlage auf einem unbebauten Grundstück errichten möchten, benötigen außerdem eine entsprechende raumordnungsrechtliche Widmung. In der Steiermark etwa hat man Vorrangzonen für PV-Flächen auf der grünen Wiese geschaffen, Kärnten wiederum hat 2024 in der PV-Anlagen-Verordnung definiert, unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-Anlagen sowie Agri-PV-Anlagen umgesetzt werden können.

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