Die von Wirtschaftsvertretern seit Jahren vehement geforderten Entlastungen bei den Arbeitskosten, Stichwort Lohnnebenkosten, finden sich zwar im Programm der neuen Bundesregierung. Sie sind aufgrund der akuten Haushaltskrise aber kurzfristig nicht umsetzbar – und stehen unter Budgetvorbehalt. Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerkschaft und Handwerk in der steirischen Wirtschaftskammer erneuert daher seine Forderung nach Neuerungen bei den Krankenstandsregelungen.
Neben einem drastischen Abbau der Bürokratie, die laut internen Berechnungen allein bei Österreichs Gewerbe- und Handwerksbetrieben rund vier Milliarden Euro an Kosten verursache, sei das ein Hebel, der Unternehmen rasch entlasten könne. „Ohne zusätzliche Kosten für den Staatshaushalt zu verursachen“, so Talowskis Überzeugung. „Im mittlerweile dritten Rezessionsjahr brauchen wir einen Schulterschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, es geht um die Existenz von regionalen Betrieben, um lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze.“
Laut Berechnungen des WK-eigenen Instituts für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWS) zahlen Unternehmen österreichweit 1,45 Milliarden Euro für Entgeltfortzahlungen bei Krankenständen von Dienstnehmern. Talowski spricht sich gegen Entgeltfortzahlungen des Arbeitgebers bei Freizeitunfällen aus und regt stattdessen kostengünstige Selbstabsicherungen durch Versicherungen an. Auch ein Anwachsen des Urlaubs in Zeiten des Krankenstands sollte unterbunden werden. „Der Urlaubsanspruch soll sich daher für Zeiten eines Krankenstands aliquot verkürzen, damit diese Ausfallszeiten – in denen die Arbeitspflicht ruht – nicht zu einem zusätzlichen Urlaubsanspruch führen.“
Einführung eines Teilkrankenstands
Ein Entgeltfortzahlungsanspruch sollte mit Beginn eines neuen Arbeitsjahrs auch nicht mehr aufleben, „das wäre insofern konsequent, da für diesen Krankenstand bereits eine volle Krankenentgeltfortzahlung des Arbeitgebers stattgefunden hat“, so Talowski. Auch die Einführung eines Teilkrankenstands wäre aus seiner Sicht überlegenswert. Dieser könnte es – nach ärztlicher Überprüfung – ermöglichen, „zumindest bestimmte Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu verrichten“.
Auch einen Anspruch, dass im Zweifelsfall eine Krankschreibung einer Kontrolle, etwa durch einen Kontrollarzt der ÖGK, unterzogen werden kann, findet sich im Forderungskatalog des Spartenobmanns. Es gehe ihm nicht darum, dass Menschen krank arbeiten gehen, „daran hat kein Betrieb ein Interesse, aber wenn man an diesen Stellschrauben dreht, dann wäre das eine wichtige Entlastung“.
Bereits im Dezember Kritik an Vorstoß
Mit seinen Ideen zur Neuregelung des Krankenstands hat Talowski bereits im Dezember bundesweit für Aufsehen gesorgt – und teils auch deutliche Kritik geerntet. Gewerkschaft und Arbeiterkammer mahnten die Fürsorgepflicht der Unternehmer ein und warnten etwa davor, dass sich Beschäftigte krank und womöglich ansteckend zur Arbeit schleppen und so die Genesung verzögert wird.