Die Europäische Zentralbank (EZB) kennt drei zentrale Zinssätze, an denen sie „schraubt“, um die Eurozone geldpolitisch zu steuern. Da wäre zunächst einmal der sogenannte Hauptrefinanzierungssatz. Diesen müssen Banken an die EZB zahlen, wenn sie sich „eine Woche lang Geld bei der EZB leihen“, wie es von der Notenbank heißt. Der Spitzenrefinanzierungssatz wiederum fällt an, wenn Banken kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben und quasi „über Nacht“ Kredite von der EZB erhalten. Den dritten Satz, den Einlagenzins, zahlt die EZB an Geschäftsbanken, wenn diese überschüssiges Geld bei der Zentralbank parken.