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Genehmigungsverfahren

Balkonkraftwerke: Errichtung wird jetzt einfacher

Ab 1. September muss man nicht mehr die Zustimmung aller Miteigentümer eines Hauses einholen, wenn man ein Balkonkraftwerk errichten möchte.
Neue Regelung soll ein „zusätzlicher Boost“ für die Energiewende sein
© Adobe Stock
Neue Regelung soll ein „zusätzlicher Boost“ für die Energiewende sein
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4. Juli 2024,
15:02 Uhr

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