Private zahlen ab Jänner 2024 beim Kauf einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 35 kWp keine Umsatzsteuer mehr. Das wurde am Dienstag im Rahmen der Budgetbegleitgesetze im Nationalrat beschlossen und gilt vorerst für zwei Jahre. „In Zukunft gilt für alle Sonnenkraftwerke bei Privaten das Prinzip ,Null Prozent Umsatzsteuer, Null Prozent Bürokratie‘“, lautet dabei die Devise im Klimaschutzministerium.
Photovoltaikanlagen
Auch Balkonkraftwerke werden von Umsatzsteuer befreit
Ab 2024 sind PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung von 35 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt die bisherige Bundesförderung und gilt bis 2026..
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