Online First gilt künftig für Anträge auf Arbeitslosengeld. Die ganze Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice (AMS) und seinen Kunden soll künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Darauf einigte sich der Sozialausschuss des Nationalrats am Donnerstag. Wer das aber nicht kann, darf weiter persönlich seinen Antrag stellen. Nur beim ersten Antrag oder bei einem erneuten Antrag nach zwei Jahren soll die persönliche Vorsprache verpflichtend sein, schreibt die Parlamentskorrespondenz.
Vorrangig elektronisch
Online-Antrag: Was sich beim Arbeitslosengeld künftig ändern soll
Kommunikation zwischen dem Arbeitsmarktservice und seinen Kunden soll künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Arbeitslose müssen künftig mindestens zweimal pro Woche ihre elektronischen Eingänge prüfen.
© APA/Georg Hochmuth