Die Insolvenz des deutschen Reisekonzerns FTI macht die Pläne vieler Urlauberinnen und Urlauber kurz vor Beginn des ersehnten Sommerurlaubs zunichte. Die FTI Touristik GmbH kündigte am Montag an, beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Betroffen ist den Angaben zufolge zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. In der Folge würden aber auch für weitere Konzerngesellschaften entsprechende Anträge gestellt.
Fragen & Antworten zum Reiserecht
FTI-Pleite und die Folgen: Was Reisekunden jetzt beachten müssen
Auch in Österreich sind von der Insolvenz von Europas drittgrößtem Reisekonzern mehr als 10.000 Kundinnen und Kunden betroffen – und das kurz vor der Sommerreisezeit. Was nun rechtlich gilt, was bei Rückerstattungen zu beachten ist und wo der Insolvenzschutz für Pauschalreisen gilt. Ein Überblick.
© imago stock&people via www.imago-images.de