Das kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ bietet verschiedene zusätzliche Leistungen an, beispielsweise den schnellen Versand von Artikeln ohne Zusatzkosten oder verschiedene digitale Services, wie das Streaming von Filmen und Serien. Grundlage für die Teilnahme am Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ sind die als „Amazon Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
VKI-Klage
Amazon Prime: Unzulässige Klauseln in Geschäftsbedingungen
Gebühren, Zahlungsmethoden etc.: Handelsgericht Wien beurteilte alle vom VKI eingeklagten Klauseln in den AGB von Amazon Prime als gesetzwidrig. Urteil noch nicht rechtskräftig.
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