Es ist eine Zäsur, für die der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 sorgt. Am 14. Mai fällt das Höchstgericht eine Grundsatzentscheidung, die als „Stechuhr-Urteil“ in die Rechtsgeschichte eingehen wird. Die zentrale Erkenntnis: Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeitsystems verpflichten – Arbeitszeiten müssen in Folge lückenlos und systematisch erfasst werden.
TimeTac expandiert
150.000 Arbeitnehmer setzen jeden Tag auf Grazer Zeiterfassung
Ansässig in Graz, gilt TimeTac heute bei „komplexer Zeiterfassung“ als einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. Mit einem Investor und neuen Märkten wollen die Steirer jetzt noch einen Gang höherschalten.
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