Nicht auf den Steuerausgleich zu vergessen, sollte ganz oben auf der Liste jener stehen, die die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 noch nicht gemacht haben. Denn es gilt: Sie haben nur noch bis zum 31. Dezember Zeit dafür. „Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden. Schenken Sie dem Fiskus kein Geld“, erinnert deshalb Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach an die Frist. Bei Fragen kann man sich auch an die AK-Steuerexperten wenden.