Nicht auf den Steuerausgleich zu vergessen, sollte ganz oben auf der Liste jener stehen, die die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 noch nicht gemacht haben. Denn es gilt: Sie haben nur noch bis zum 31. Dezember Zeit dafür. „Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden. Schenken Sie dem Fiskus kein Geld“, erinnert deshalb Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach an die Frist. Bei Fragen kann man sich auch an die AK-Steuerexperten wenden.
Viele lassen Geld liegen
Letzte Frist bei ausständigen Steuerausgleichen
Die Arbeiterkammer erinnert an den Steuerausgleich. Allen, die das Jahr 2018 noch nicht gelten gemacht haben, bleibt nur noch bis zum Jahresende Zeit dafür. Jedes Jahr wird auf Millionen verzichtet.
© Helmuth Weichselbraun