Die zwar von ÖVP und Grünen angekündigte, aber zumindest vorerst noch nicht umgesetzte Mietpreisbremse hat nun zu ersten Klagen geführt, die bereits im August angekündigt wurden. Grund sind mögliche rechtswidrige Wertsicherungsklauseln, die auch als Indexklauseln bekannt sind. Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) sahen hier zuletzt Unzulässigkeiten im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes. Und hier setzt Rechtsanwalt Oliver Peschel mit einem Sammelverfahren an.
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.