Die zwar von ÖVP und Grünen angekündigte, aber zumindest vorerst noch nicht umgesetzte Mietpreisbremse hat nun zu ersten Klagen geführt, die bereits im August angekündigt wurden. Grund sind mögliche rechtswidrige Wertsicherungsklauseln, die auch als Indexklauseln bekannt sind. Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) sahen hier zuletzt Unzulässigkeiten im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes. Und hier setzt Rechtsanwalt Oliver Peschel mit einem Sammelverfahren an.