Ein junger Oststeirer musste sich vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten, nachdem er seinem früheren Arbeitgeber „eins ausgewischt“ hatte. Er war in dessen Büro eingedrungen, um Kabel zu zerschneiden und Teile aus dem Firmen-PC auszubauen – die Computerteile warf er in den Weizbach. Der Bezirksrichter möchte wissen, ob der Angeklagte damals betrunken war. Die prompte Antwort: „Nicht sehr.“ Schuldig fühle er sich außerdem nicht, schließlich gehörten die beschädigten Geräte ja alle ihm – die Firma war einmal Eigentum seines Großvaters. Eigentlich hätte der Angeklagte den Betrieb des Opas weiterführen sollen – er konnte aber wegen seiner Vorstrafen kein Gewerbe anmelden.