Er ist kein unbeschriebenes Blatt. Zweimal wurde der 21-jährige Angeklagte schon wegen Körperverletzung verurteilt, einmal wegen Sachbeschädigung. „Für die Körperverletzung sind noch sechs Wochen Freiheitsstrafe offen, für die Sachbeschädigung zwei Monate“, sagt der Richter. Diebstahl wird ihm dieses Mal vorgeworfen, die Tat hat er während der Probezeit begangen.